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BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweisangebote im schriftlichen Bußgeldverfahren - Preisabsprachen als Ordnungswidrigkeiten - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Geldbuße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 2213
- GRUR 1960, 303
- DB 1960, 55
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58
Kartell-Bußgeldsachen
Auszug aus BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59
Im schriftlichen Bußgeldverfahren ist jedoch das Gericht an die Regeln des § 244 Abs. 3 StPO nicht gebunden; mit den Beweisangeboten hat es sich im Rahmen seiner Aufklärungspflicht zu befassen (BGHSt 12, 334 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58] ).
- OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10
Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"
Bei der Bemessung der Geldbußen für alle Nebenbetroffenen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269). - OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13
Flüssiggas Kundenschutzabsprachen
Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269). - OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10
Flüssiggaskartell
Bei der Bemessung der Geldbuße kommen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 24.04.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.05.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 07.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.09.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
- OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 4 Kart 8/10
Flüssiggas
Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19. September 1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269). - BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
Kartellverbot und Schutzgesetz
Dagegen ist der Ursachenzusammenhang zu verneinen, wenn und soweit der in Anspruch genommene Kartellbeteiligte aufgrund eines neuen selbständigen Entschlusses tätig geworden ist und ihm ein etwaiges kartellwidriges Verhalten der übrigen Beteiligten nicht zugerechnet werden kann (vgl. SenUrt. v. 7. Oktober 1959 - KRB 3/59, WuW/E 352, 353). - BGH, 19.09.1974 - KRB 2/74
Unwirksamkeit von Verträgen - Herabsetzung von Geldbußen - Aufhebung von …
Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1959 - KRB 3/59 (WuW/E BGH 352, 353) - und unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Betroffenen ausgeführt, daß diese nach den Verlusten der vorangegangenen Jahre im Jahre 1971 wieder in der Lage gewesen ist, größere Investitionen zu machen. - BGH, 25.11.1959 - KRB 10/59
Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - …
Seine Hilfserwägung, ein Hinwegsetzen über die Nichtigkeit der Preisabsprache läge aber auch dann vor, wenn der Betroffene unter der Deckung der Schutzangebote ein Angebot unter dem Nullpreis abgegeben haben sollte, ist für sich betrachtet nicht zu beanstanden (Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1959 KRB 3/59).